Wir machen dich fit für deine bAV-Kundenberatung! Verständlich aufbereitetes Fachwissen, hilfreiche Mustervorlagen und nützliche Erklärvideos zum Thema BRSG und AG-Zuschuss – so punktest du bei deinen Arbeitgeberkunden.
Am 07. Juli 2017 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetzt (BRSG) verabschiedet – nun zündete der Meilenstein des verpflichtenden AG-Zuschusses am 01. Januar 2022. Bei Missachtung oder falscher Umsetzung haftet der Arbeitgeber. Problematisch hierbei: Die komplexe Umsetzung birgt für Arbeitgeber mit wenig Vorwissen in der Materie so manchen rechtlichen Fallstrick.
Viele Arbeitgeber haben in der Vergangenheit bereits einen freiwilligen Zuschuss zur bAV bezahlt. Teilweise prozentual aber auch oft in absoluten Beträgen. Sofern der freiwillige Zuschuss nicht in Abhängigkeit zur Sozialversicherungsersparnis oder mit einem Querverweis auf die Sozialversicherungsersparnis bezahlt wird, darf er nicht verrechnet werden. Eine Verrechnung oder Anrechnung eines freiwilligen Zuschusses mit einem später hinzukommenden BRSG-Zuschuss (AG-Verpflichtung) ist also nicht möglich! Einschlägige Urteile wurden in dieser Sache bislang noch nicht gefällt. Der sicherste Weg ist es allerdings, bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit einem eindeutig formulierten Passus zu aktualisieren oder neu aufzusetzen – beispielsweise mit unserer Mustervereinbarung.
Ein Negativbeispiel: Ein Arbeitgeber zahlt bereits seit 2008 einen freiwilligen Zuschuss, entweder als absoluten oder prozentualen Beitrag. Ohne expliziten Hinweis, dass dieser aus der Sozialversicherungsersparnis finanziert wird, ist der Fall rechtlich nicht belastbar:
Angenommen, der Arbeitnehmer spart 100 Euro mit 20 Prozent Zuschuss – eingetragen werden 20 Euro und der Vertrag dynamisiert sich. In vielen Fällen erhöht sich der Sparbeitrag, aber der AG-Zuschuss wird nicht nachgezogen. Zum 01. Januar 2022 kam nun für diesen Bestandsvertrag ein verpflichtender AG-Zuschuss hinzu. Das Ergebnis: Eine Anrechnung ist nicht möglich – der AG zahlt doppelt.
Die folgenden vier Szenarien geben dir erste Anregungen, wie du einen Arbeitgeber erreichen kannst.
"80 % der Arbeitgeber haben den Pflichtzuschuss 15 % BRSG falsch umgesetzt" - Mit dem nützlichem Erklär-Video des Profis machst du deine Kunden auf das Thema aufmerksam und sicherst dir wertvolle Geschäftstermine!
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Hallo, ich bin Bernd, einer von zwei Vorständen der Pension Benefits AG.
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