Gesetzliche oder private Krankenversicherung? Diese Frage stellt sich auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Allerdings erst, wenn ihr regelmäßiges jährliches Einkommen einen bestimmten Mindestbetrag – die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – überschreitet. Denn ab dieser Grenze entfällt für Arbeitnehmer nach SGB V §6 die Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Wir erklären dir, was es mit der JAEG auf sich hat, wie sie berechnet wird und wie du als Versicherungsmakler mithilfe der Fonds Finanz deine Kunden rund um die JAEG professionell beraten kannst.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in Euro ist eine Recheneinheit der deutschen Sozialversicherung. Sie markiert die Höhe des regelmäßigen jährlichen Einkommens, ab dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Liegt ihr Jahresarbeitsentgelt jenseits der JAEG, können Arbeitnehmer wählen, ob sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen.
Die JAEG wird aus diesem Grund auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Die gesetzlichen Regelungen dazu findest du im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung, unter § 6 SGB V Versicherungsfreiheit.
Nein. Auch wenn die Begriffe von Verbrauchern oft synonym verwendet werden: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist etwas anderes als die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Nur im Sonderfall der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze stimmen beide Kennzahlen überein:
JAEG und BBG werden in Abhängigkeit von der Lohnentwicklung in Deutschland jährlich neu festgesetzt.
Die aktuelle allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2024 liegt bei 69.300 Euro.
In der Regel steigt die JAEG jährlich an. Eine Ausnahme galt in Folge der Pandemie von 2021 auf 2022, hier blieb die jährliche Anpassung aus.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit auch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen deutlich darunter: zum Jahreswechsel stieg die BBG KV von 59.850 EUR in 2024 auf 62.100 Euro.
Basis für die Berechnung des Jahresarbeitsentgelts ist das Bruttojahreseinkommen eines Beschäftigten – also der durchschnittliche Monatslohn mal zwölf. Erhält ein Arbeitnehmer schwankende Bezüge, wird das Jahresarbeitsentgelt geschätzt. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, bei einer dauerhaften Gehaltsveränderung oder beim Eintritt in ein neues Beschäftigungsverhältnis muss das Arbeitsentgelt erneut berechnet werden.
Mitberücksichtigt werden in der Regel auch:
Nicht in die Berechnung fallen im Allgemeinen:
Werbungskosten werden indirekt vom Jahresarbeitsentgelt abgezogen, da sie bei der Berechnung des Gesamteinkommens – in der Regel als Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro pro Jahr – berücksichtigt werden.
Weitere Informationen in unserem Fachwissen GKV
Wenn ein Arbeitnehmer im Verlauf eines Jahres die Arbeitsentgeltgrenze unterschreitet, wird er versicherungspflichtig und muss sich über eine gesetzliche Krankenkasse versichern. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Unterschreitung als vorübergehend anerkannt wird, z. B. nach längerer Erwerbsunfähigkeit während der Wiedereingliederung in den Beruf, bei Kurzarbeit, für die Dauer der Elternzeit oder bei Bezug von Kranken- bzw. Übergangsgeld.
Diese Frage kann sicher nicht pauschal beantwortet werden. Eine Entscheidung für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sollte – genau wie die Entscheidung für einen Verbleib in der GKV – immer aktiv und nach einer ergebnisoffenen Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile getroffen werden. Prüfe doch vorab diese Grundvoraussetzungen:
Dann bietet ihm die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, sich ganz individuelle Leistungen zusammenzustellen und sich auf diese eine Leben lang verlassen zu können, während es in der GKV – wie auch schon oft geschehen – durch den Gesetzgeber zu Leistungskürzungen- oder gar Streichungen kommen kann.
Neben den Leistungen sollte auch die Beitragssituation betrachtet werden, jedoch nicht nur als Momentaufnahme, sondern auch perspektivisch. Außerdem sind die Themen Familiensituation bzw. Familienplanung, aber auch Rückkehrmöglichkeiten in die GKV zu thematisieren.
Auf die Fachberatung unserer Fonds Finanz Experten kannst du dich verlassen. Wir erörtern gemeinsam mit dir das Für und Wider einer privaten Krankenversicherung, empfehlen spezielle Tarife für Angestellte und benennen konkret die Vorteile, die ein Wechsel zu einer privaten Krankenkasse im Einzelfall für deinen Kunden bringt.
Außerdem übernehmen wir auch die Risikoprüfung. Beruhend auf unserer langjährigen Erfahrung geben wir in diesem Zusammenhang eine Einschätzung ab, welche Krankenkassen bei bestimmten Vorerkrankungen eher annehmen, und übernehmen die Korrespondenz mit den Versicherern. Mit softfair bieten wir dir außerdem eine hervorragende Software für den Versicherungsvergleich.
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