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Ein Makler, der sich online über die MiFID 2 informiert, die EU-Richtlinie und ihre Folgen für Anlageberater

MiFID II: Die EU-Richtlinie und ihre Folgen für Anlageberater

Alles zu Geeignetheitserklärung, Ex-ante-Kostenausweis und Telefonaufnahmepflicht.

Die neue Richtlinie

MiFID II und die neuen rechtlichen Anforderungen

MiFID II, die neue europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, und die dazugehörige Verordnung MiFIR sind in Deutschland seit 2018 wirksam.

Mit der neuen Finanzanlagenvermittlungsverordnung FinVermV sind die Vorgaben der europäischen Direktive in deutsches Recht umgesetzt worden. Für dich als freier Finanzdienstleister und Investmentberater gelten daher seit August 2020 neue rechtliche Anforderungen. MiFID II verpflichtet dich zum Beispiel:

  • die Ergebnisse deines Beratungsgespräches (inkl. Anlageempfehlung) zu dokumentieren und auch die Geeignetheit im Rahmen einer Geeignetheitserklärung festzuhalten.
  • dabei Zielmarktkriterien zu beachten und die jeweiligen Produktausprägungen mit dem Anlegerprofil abzugleichen.
  • mit einem standardisierten Kostenausweis vor Abschluss eines Finanzmarktgeschäfts (ex ante) für volle Kostentransparenz zu sorgen.
  • alle (video-)telefonischen Beratungsgespräche aufzuzeichnen, 10 Jahre zu archivieren und auf Verlangen deinem Kunden zu übergeben.
Screenshot vom Tool MiFID-Recorder, mit dem Finanzdienstleister Telefonate rechtssicher aufzeichnen können

Die Fonds Finanz, dein MiFID-Experte

Als starker Partner unterstützt dich die Fonds Finanz bei der professionellen Umsetzung der Richtlinie mit viel Know-how und unserem rechtskonformen Beratungstool. Mit unserer intuitiv zu bedienenden Software Advisor’s Studio berätst du jeden Anleger vom Einsteiger bis zum Profi verständlich, effizient und kompetent über alle Finanzinstrumente. Mit automatisierten Kostenausweisen zu jedem Produkt schaffst du für deine Kunden im Handumdrehen Transparenz.

Und mit dem MiFID-Recorder erhältst du von uns kostenfrei ein Tool zur Aufzeichnung und Archivierung deiner Telefongespräche und Videokonferenzen. So kannst du dich entspannt zurücklehnen, erhältst alle Aufzeichnungen übersichtlich aufgelistet und kannst dich ganz auf dein Kerngeschäft, die Kundenberatung, konzentrieren.

Von MiFID zu MiFID II

Schon 2007 verabschiedete die Europäische Union mit der Markets in Financial Instruments Directive – kurz MiFID – eine erste Richtlinie, um Transparenz und Stabilität des Finanzmarktes zu erhöhen. Wesentliche Vorschriften betrafen schon damals die Geschäftsführung und Organisation von Wertpapierfirmen, die Zulassung für geregelte Märkte, ein aufsichtsrechtliches Meldewesen zur Vermeidung von Marktmissbrauch, Transparenz im Aktienhandel und die Zulassung von Finanzinstrumenten.

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise, die im September 2008 mit dem Zusammenbruch der amerikanischen Großbank Lehman Brothers ihren Höhepunkt erreichte, überarbeitete die EU ihre Richtlinie. Ziele der Weiterentwicklung von MiFID waren in erster Linie:

  • den Anlegerschutz weiter zu verbessern
  • Effizienz, Widerstandsfähigkeit und Integrität der Finanzmärkte zu steigern
  • die Voraussetzungen innerhalb der Märkte zu vereinheitlichen
  • den Anwendungsbereich auf weitere Wertpapierfirmen und Finanzinstrumente auszudehnen

2014 schließlich konnten sich Kommission, Parlament und Rat der Europäischen Union auf die neue Richtlinie MiFID II (2014/65/EU) und die dazugehörige Verordnung MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation, Verordnung (EU) Nr. 600/2014) einigen. National wurde beides in mehreren Schritten als neues Recht eingeführt. In Deutschland wird unterschieden zwischen dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG, Bankenrecht) und der Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung (FinVermV), in deren angepasster Fassung die europäische Richtlinie ihre nationale Umsetzung Mitte 2020 auch für freie Finanzanlagenvermittler fand.

 

Geeignetheitserklärung nach MiFID II

Vor allem die durch MiFID II notwendig gewordene Neugestaltung des Beratungsprotokolls, das seither durch eine Geeignetheitserklärung ersetzt wird, stellt für Anlageberater nicht selten eine Herausforderung dar. Ging es beim Beratungsprotokoll stärker um den Gesprächsverlauf zwischen dir und deinem Kunden, stehen bei der Geeignetheitserklärung nach § 18 FinVermV die Ergebnisse des Gesprächs im Fokus.

Vor Gericht kann das Dokument als Beweis dienen, falls es zu einer Schadenersatzklage wegen fehlerhafter Beratung kommen sollte. Nicht zuletzt deshalb solltest du großen Wert auf eine verordnungskonforme Ausführung legen. Die intuitiv zu bedienende Beratungssoftware Advisor’s Studio der Fonds Finanz unterstützt dich dabei mit vielen intelligenten Funktionen:

 

Zielmarktabgleich mit Advisor’s Studio

Als Investmentberater musst du für die Anlageprodukte, die du vermittelst, Zielmärkte festlegen und die jeweiligen Produktausprägungen mit dem Anlegerprofil abgleichen (§ 16 FinVermV). Dies soll sicherstellen, dass du deinen Kunden nur solche Produkte anbietest, die:

  • zu ihren Kenntnissen und Erfahrungen, 
  • ihrer finanziellen Verlusttragfähigkeit, 
  • ihrem Risiko- und Renditeprofil sowie 
  • ihren Bedürfnissen und Zielen passen.

Dabei musst du den Zielmarkt eines Finanzproduktes allerdings nicht selbst definieren, sondern kannst die Angaben des Herstellers übernehmen. Da die Daten jedoch meist schwer zu finden sind, ist dies in der Regel sehr aufwendig, wenn nicht unmöglich.
Einfacher wird es mit Advisor’s Studio der Fonds Finanz. Denn unsere intelligente Beratungssoftware erledigt den Abgleich vollautomatisch im Hintergrund und formuliert für die Geeignetheitserklärung einen entsprechenden Hinweis über die Einhaltung des Zielmarktes.


 

MiFID-II-konforme Kenntnisabfrage

Über welche Investmentkenntnisse und -erfahrungen verfügt der Kunde, der dir im Beratungsgespräch gegenübersitzt? Eine entscheidende Frage für eine seriöse Anlageberatung, deren Beantwortung schon vor MiFID II rechtlich gefordert wurde.

Während du früher jedoch die Kenntnisse und Erfahrungen deiner Kunden lediglich nach bestimmten Arten von Finanzinstrumenten eingeholt und dokumentiert hast, musst du sie nach der neuen Richtlinie jetzt auch beim Zielmarktabgleich berücksichtigen. Auch dabei hilft dir die Beratungssoftware Advisor’s Studio mit der automatischen Einordnung deines Kunden in sinnvolle Kenntnisklassen.

Junge Vermittlerin, die sich online registriert beim Fonds Finanz Maklerpool für freie Versicherungsmakler und Finanzdienstleister

Advisor’s Studio – die moderne Software für Anlageberater

Einfach, effizient und intuitiv zu bedienen: Mit Advisor’s Studio kannst du deinen Kunden eine höchst professionelle und rechtskonforme Anlageberatung bieten. Die Software unterstützt dich im gesamten Beratungsprozess. So werden selbst Aufträge mit kleinen Anlagebeträgen lukrativ und die Kundenakquise einfach wie nie.

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Umschichtungsbegründung

MiFID II sieht zur Begründung einer Umschichtung neben einer erneuten Geeignetheitserklärung auch eine Kosten-Nutzen-Analyse vor. Du musst also verdeutlichen, welchen Nutzen dein Kunde durch eine Umschichtung der bestehenden Fondspositionen hat, die in der Regel mit Kosten für ihn verbunden ist. Advisor’s Studio generiert automatisch geeignete Begründungen.

 

Kostenausweis ex ante

Genügten früher Angaben zum Gesamtpreis inklusive Gebühren, Provisionen, Entgelten und Auslagen, fordert MiFID II eine standardisierte Kosteninformation vor Abschluss eines Investments (lat.: ex ante – im Voraus). Aus ihr müssen deine Kunden vor ihrer Anlageentscheidung detailliert ersehen können, welche Kosten beim Kauf, während der Haltedauer und ggf. beim Verkauf des Finanzprodukts anfallen können.

Für eine gesetzeskonforme Umsetzung musst du deine Kunden auch über Kosten, die innerhalb des Fonds entstehen, informieren oder ihnen die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite des Produkts veranschaulichen. Advisor’s Studio bietet dir voll automatisiert MiFID-II-konforme Kostenausweise zu jedem einzelnen Produkt.

 

Besonderheit bei telefonischen Beratungen

MiFID II brachte auch Änderungen bei der Dokumentation von telefonischen Beratungsgesprächen mit sich. Nach ihr müssen alle per Telefon oder Videokonferenz geführten Beratungsgespräche revisionssicher aufgezeichnet und zehn Jahre archiviert werden, um sie den Kunden auf Verlangen übergeben zu können. Klingt schwieriger, als es ist: Denn mit dem MiFID-Recorder stellen wir dir ein cleveres Tool zur Verfügung, mit dem du auch diese Vorgaben der Richtlinie spielend erfüllen kannst.

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Neben Advisor's Studio und MIFID-Recorder bieten wir dir viele weitere professionelle Tools und Vergleichsrechner, dazu fachliche Beratung zu Produkten und Tarifen sowie Weiterbildung und viele weitere Services.

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