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Eine junge Immobilienvermittlerin absolviert über die Fonds Finanz Schulungen im Bereich MaBV-Weiterbildung

MaBV-Weiterbildung: Makler- und Bauträgerverordnung

Das Wichtigste zur Weiterbildungspflicht nach § 15b MaBV und wie du sie als Immobilienmakler spielend leicht mit deinem Weiterbildungspartner Fonds Finanz erfüllst.

Aktuelle MaBV-Weiterbildungen
Makler- und Bauträgerverordnung

Die Grundlagen zur MaBV-Weiterbildung

Verpflichtende Weiterbildung im Turnus von drei Jahren und 20 Stunden für Immobilienmakler und Immobilienverwalter mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO.

Was ist die MaBV?

Hinter MaBV verbirgt sich die Makler- und Bauträgerverordnung, die in § 15b die Pflicht zur Weiterbildung für Gewerbetreibende mit einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c regelt. Damit richtet sich die MaBV an Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter. Die inhaltlichen Anforderungen und die Anforderungen an die Qualität der Weiterbildung legen die Anlagen 1 und 2 der MaBV fest.

Konkret heißt das: Bist du als Immobilienmakler bzw. Immobilienverwalter unmittelbar tätig oder besitzt du mindestens eine Erlaubnis als Immobilienmakler und/oder Immobi-lienverwalter, besteht für dich seit dem 01. August 2018 eine Weiterbildungspflicht. Im Laufe von drei Kalenderjahren musst du Weiterbildungen im Umfang von 20 Zeitstun-den absolvieren.

Gut zu wissen: Bereits alle ab dem 01. Januar 2018 geleisteten MaBV-konformen Weiterbildungen zählen.
 

Ziel der Weiterbildungsvorschrift:

  • Aufrechterhaltung der Berufszulassung und des Fachwissens
  • Transparenz gegenüber Kunden hinsichtlich der fachlichen Qualifikation
Ein Immobilienmakler hält ein Zertifikat nach Abschluss einer MaBV-konformen Online-Schulung in den Händen

MaBV-konformer Weiterbildungsnachweis

Damit du deiner Weiterbildungsverpflichtung als Immobilienmakler möglichst einfach nachkommen kannst, haben wir für dich ein MaBV-Weiterbildungsangebot in Form von Online-Schulungen und Online-Kursen entwickelt. Nach Abschluss einer MaBV-konformen Online-Schulung oder eines Online-Kurses erhältst du für deine Teilnahme von der Fonds Finanz ein Zertifikat, das die gesetzlichen Vorgaben als Weiterbildungsnachweis erfüllt.

Die Fonds Finanz kennzeichnet ihre MaBV-konformen Weiterbildungsmaßnahmen mit einem MaBV-Icon.

Nachweis bei der Prüfbehörde

Jeder Makler muss seine erworbenen Teilnehmerzertifikate selbstständig sammeln und für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Ende des Kalenderjahres sicher archivieren. Die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde kann anordnen, dass der Gewerbetreibende eine Erklärung zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung abgeben muss, in der die Weiterbildung gemäß MaBV bestätigt und dokumentiert ist.
 

MaBV-Weiterbildungen

Im Rahmen der Gewerbeordnung (GewO) §34c Abs. 2a und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) besteht für Immobilienmakler und -verwalter eine grundlegende Weiterbildungspflicht. Vor diesem Hintergrund hat die Fonds Finanz ein MaBV-Weiterbildungsangebot für Immobilienmakler entwickelt und bietet dir aktuell folgende MaBV-Schulungen in Form von Online-Schulungen und Online-Kursen an. Nach Abschluss einer MaBV-konformen Weiterbildung erhältst du für deine Teilnahme einen Weiterbildungsnachweis.

Das MaBV-Siegel der Fonds Finanz erhalten Immobilienmakler, die ihrer gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung ausschließlich über die Fonds Finanz als Bildungsdienstleister nachgekommen sind

Unser MaBV-Siegel

Kompetenz sichtbar machen: Kommst du deiner gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung als Immobilienmakler ausschließlich über die Fonds Finanz als Bildungsdienstleister nach (20 Stunden im Jahr), stellen wir dir ein Siegel über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach MaBV aus. Dieses Siegel kannst du für deine Kundenkommunikation verwenden: auf deiner Website, deinen Social-Media-Kanälen, als E-Mail-Signatur oder auf dem Briefpapier. Erlaubt ist das Verwenden des Siegels nur bis zum Ende des Folgejahres.

Weiterbildung

Die aktuellen MaBV-Weiterbildungen der Fonds Finanz

Online, kompakt und MaBV-konform: Mit unseren Schulungen erfüllst du spielend deine Weiterbildungspflicht als Immobilienmakler.

Video-Kurse

MaBV-Kurse der Fonds Finanz

Zeit- und ortsunabhängig, MaBV-konform: Mit unseren Video-Kursen erfüllst du spielend deine Weiterbildungspflicht als Immobilienmakler.

FAQ zur MaBV

Häufig gestellte Fragen zur MaBV-Weiterbildung

Fragen zur MaBV-Weiterbildungsverpflichtung? Wir verschaffen dir mit unseren FAQ einen umfassenden Überblick.

Vorbemerkung zum FAQ-MaBV

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Die hier dargestellten FAQ sind als Hilfe für Immobilienmakler gedacht und ersetzen keine qualifizierte Beratung, insbesondere keine Rechtsberatung. Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Sie stützt sich auf Inhalte der Makler- und Bauträgerverordnung § 15b sowie auf eigene Recherchen und Veröffentlichungen der IHK-München.

Änderungen, Ergänzungen sowie Weiterentwicklungen durch den Gesetzgeber in Form von Verordnungen und Auflagen sind vorbehalten.

Gesetzliche Grundlagen

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MaBV ist die Abkürzung für Makler- und Bauträgerverordnung. In § 15b MaBV ist die Pflicht zur Weiterbildung für Gewerbetreibende mit einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c ausgewiesen ist.

Zertifizierung & Weiterbildungsnachweise

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Inhaltliche Anforderungen für die MaBV-Weiterbildung

Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildungsinhalte sind in § 15b Abs. 1 MaBV, Anlage 1 definiert.

1. Kundenberatung
1.1 Serviceerwartungen des Kunden
1.2 Besuchsvorbereitung/Kundengespräch/Kundensituation
1.3 Kundenbetreuung
2. Grundlagen des Maklergeschäfts
2.1 Teilmärkte des Immobilienmarktes
2.2 Preisbildung am Immobilienmarkt
2.3 Objektangebot und Objektanalyse
2.4 Die Wertermittlung
2.5 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
2.6 Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
2.7 Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
3. Rechtliche Grundlagen
3.1 Bürgerliches Gesetzbuch
3.1.1 Allgemeines Vertragsrecht
3.1.2 Maklervertragsrecht
3.1.3 Mietrecht
3.1.4 Grundstückskaufvertragsrecht
3.1.5 Bauträgervertragsrecht
3.2 Grundbuchrecht
3.3 Wohnungseigentumsgesetz
3.4 Wohnungsvermittlungsgesetz
3.5 Zweckentfremdungsrecht
3.6 Geldwäschegesetz
3.7 Makler- und Bauträgerverordnung
3.8 Informationspflichten des Maklers
3.8.1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
3.8.2 Telemediengesetz
3.8.3 Preisangabenverordnung
3.8.4 Energieeinsparverordnung
4. Wettbewerbsrecht
4.1.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
4.1.2 Unzulässige Werbung
5. Verbraucherschutz
5.1.1 Grundlagen des Verbraucherschutzes
5.1.2 Schlichtungsstellen
5.1.3 Datenschutz
6. Grundlagen Immobilien und Steuern
6.1 Einkommensteuern
6.2 Körperschaftsteuern
6.3 Gewerbesteuer
6.4 Umsatzsteuer
6.5 Bewertungsgesetzabhängige Steuern
6.6 Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)
7. Grundlagen der Finanzierung
7.1 Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung
7.2 Kostenerfassung
7.3 Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit
7.4 Kosten einer Finanzierung
7.5 Kreditsicherung und Beleihungsprüfung
7.6 Förderprogramme, Wohnriester
7.7 Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall
7.8 Steuerliche Aspekte der Finanzierung

Inhaltliche Anforderungen gem. der Makler- und Bauträgerverordnung § 15b, Anlage 1

Zielgruppe

Weiterbilden müssen sich Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter und Mitarbeiter, die unmittelbar in den erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich des Immobilienmaklers oder -verwalters tätig sind.

Aufgaben, die die Weiterbildungspflicht begründen sind laut Immobilienverband ivd:

Immobilienmakler:

  • Erstellung von Exposés, 
  • Durchführung von Wohnungsbesichtigungsterminen 
  • aktive Teilnahme an Kundengesprächen (Eigentümer und Interessenten)

Verwalter:

  • Erstellung von Wohngeldabrechnungen 
  • Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Vermietungsgespräche

Rein administrativ tätige Mitarbeiter, die keine Tätigkeiten ausüben, welche in den Bereich des Immobilienmaklers oder -verwalters fallen, wie z. B. Aufgaben im Sekretariat, der Buchhaltung oder Personalabteilung, unterliegen nicht der Weiterbildungsverpflichtung.

Mit einem Abschluss zum Immobilienkaufmann oder zum Immobilienfachwirt beginnt die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Erwerb des Ausbildungsabschlusses, da die Ausbildung bereits als Weiterbildung zählt.

Anrechenbarkeiten

Anrechenbar sind alle Inhalte gemäß § 15b Abs. 1 MaBV, Anlage 1. Dabei können dieselben Themen in unterschiedlichen Weiterbildungen behandelt und für die Weiterbildungsverpflichtung angerechnet werden. Nicht angerechnet werden jedoch wiederholte Teilnahmen an ein und derselben Weiterbildung.

Ausnahmeregelungen

Ausnahmeregelungen oder eine Verlängerung des Weiterbildungszeitraums für die Weiterbildungsverpflichtung sind weder über § 34c Absatz 2a GewO noch § 15b MaBV vorgesehen.

Jedoch gibt es eine Delegationsmöglichkeit auf Beschäftigte nach § 34c Absatz 2a Satz 3 GewO. Wenn die Weiterbildungsnachweise von einer angemessenen Anzahl von Angestellten erbracht werden, die unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber den unmittelbar mitwirkenden Angestellten im erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich besitzen. Dies kann beispielsweise der Fall bei Abteilungsleitern, Bereichsleitern oder Betriebsleitern einer Zweigniederlassung sein. Sobald eine natürliche Person aber selbst unmittelbar erlaubnispflichtige Tätigkeiten durchführt, ist eine Delegation der Weiterbildungspflicht nicht möglich.

Anforderungen an Weiterbildungsträger/-anbieter

Derzeit gibt es keine Zertifizierung oder staatliche Anerkennung von Weiterbildungsträgern und -anbietern. Aktuell müssen Weiterbildungsträger/-anbieter eine systematische Planung und Organisation sowie eine ausreichende Qualifikation der durchführenden Referenten sicherstellen. Die Anforderungen an Weiterbildungsträger/-anbieter sind in Anlage 2 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) dokumentiert.

Weiterbildungsformate

Weiterbildungen können in folgenden Formen absolviert werden:

  • Präsenzveranstaltung
  • Begleitetes Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle
  • Betriebsinterne Maßnahme

Lernerfolgskontrolle

Für Weiterbildungsmaßnahmen, die im Selbststudium absolviert werden, ist eine Lernerfolgskontrolle notwendig.

Bei klassischen Präsenzangeboten, wie z. B. Schulungen, müssen keine Lernerfolgskontrollen durchgeführt werden. Jedoch muss bei allen Weiterbildungsformen die Anwesenheit jedes Teilnehmers vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert werden.

Nachweispflicht

Immobilienmakler und -verwalter müssen gegenüber der zuständigen Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde nach Aufforderung gemäß § 15b Absatz 3 MaBV eine unentgeltliche Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht in den vorangegangenen Kalenderjahren abgeben. Sie kann zudem nach § 29 Absatz 1 GewO anordnen, dass ein Gewerbetreibender die nach § 15b Absatz 2 zu sammelnden Nachweise und Unterlagen über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht vorlegt. Die entsprechenden Nachweise und Unterlagen sind über einen Zeitraum von fünf Jahren zu archivieren.

Die Inhalte des Nachweises sind in Anlage 3 der Makler- und Bauträgerverordnung § 15b geregelt. Der Nachweis kann dabei elektronisch übermittelt werden. Falsche oder unvollständige Erklärungen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Erklärung Weiterbildungsverpflichtung gem. Makler- und Bauträgerverordnung § 15b, Anlage 3

Informationspflicht gegenüber Auftraggebern

Immobilienmakler und -verwalter müssen gegenüber ihren Auftraggebern auf Anfrage ebenfalls die Informationen über ihre Weiterbildungsaktivitäten innerhalb der erlaubnispflichtigen Tätigkeit der letzten drei Kalenderjahre belegen. Laut § 11 der MaBV müssen hierfür jedoch keine Einzelnachweise erbracht werden. Eine Bestätigung, dass die Weiterbildung absolviert wurde, ist in diesem Fall ausreichend und kann beispielsweise auch über die Webseite des Gewerbetreibenden veröffentlicht werden.

Zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde

Seit dem 01.01.2020 ist die IHK für München und Oberbayern nach eigenen Angaben die zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für Gewerbetreibende nach § 34c GewO in Bayern, mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg. Damit wird auch die Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Absatz 2a GewO von der IHK München und Oberbayern überwacht.

Eine Übersicht über die Länderzuständigkeiten findest du hier.

Fonds Finanz Weiterbildungsangebote

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Umfangreiches MaBV-Angebot

Zusammen mit der Fonds Finanz kannst du deiner MaBV-Weiterbildungsverpflichtung nachkommen und die vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden sammeln. Die Fonds Finanz bietet dir aktuell Roadshows und ein umfangreiches, MaBV-konformes Bildungsangebot an: Mit den Online-Schulungen bist du ortsunabhängig. Die Termine sind zeitlich fixiert und werden live von einem Referenten durchgeführt. Die Online-Kurse erledigst du zeit- und ortsunabhängig im Selbststudium.

Hier findest du die aktuellen MaBV-Weiterbildungen.

Bevorzugst du Selbstlernen? Dann gelangst du hier zu den aktuellen MaBV-Online-Kursen.

Technische Voraussetzungen und Fehlermeldungen

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Technische Voraussetzungen bei Fonds Finanz Online-Schulungen

Alle Informationen zu den technischen Voraussetzungen findest du in den IDD-FAQs unter „Technische Voraussetzungen“.

Veranstaltungskalender

Ob online oder vor Ort, ob Messen, Roadshows oder Seminare, von der Fonds Finanz oder von unseren Partnern: Im Veranstaltungskalender findest du alle wichtigen Termine im Überblick.

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