BHW: Regelung Jahresentgelt für Bausparverträge
Der Bundesgerichtshoft hat mit Urteil vom 15.11.2022 entschieden, dass die BHW Bausparkasse AG keine Jahresentgelte erheben darf. Daher wird seit dem 16.11.2022 der hier hinterlegte Beileger in BaufiSmart über den Bausparvertrag mit zur Verfügung gestelt. Der Beileger ist solange an die Kunden auszuhändigen, bis die notwendigen Anpassungen in BaufiSmart abgeschlossen sind.
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