Davon ist die Fonds Finanz überzeugt: deshalb erhalten Vertriebspartner nicht nur die schnellsten, sondern auch die besten Provisionen*. Wenn du als Makler nachweisen kannst, dass du an anderer Stelle bessere Konditionen bekommst, passt die Fonds Finanz die Courtage entsprechend an und zieht mit dem Mitbewerber gleich. Ein faires Angebot, das schon viele unabhängige Makler überzeugt hat!
Bitte beachte, dass wir für einige Teilbereiche die Best-Provisionsgarantie nicht übernehmen können.
Krankenversicherung:
Lebensversicherung:
Sachversicherung:
Offene Fonds:
Die häufigsten Fragen zu Provisionen für die Partner der Fonds Finanz haben wir hier für dich zusammengestellt. Dort kannst du auch die Grundregeln der Provisionsgarantie sowie den genauen Ablauf der Bearbeitung nachlesen.
Wann werden die Courtagen bei der Poolanbindung an mich abgerechnet?
Die Fonds Finanz rechnet immer umgehend, automatisch und täglich ab, sobald Abrechnung und Geld einer Gesellschaft vorliegt. Unsere Überweisungsläufe sind immer Dienstag und Freitag. DWS-Verträge erhältst du immer in der Monatsmitte (Folgemonat nach Zahlung Erstbeitrag). Am Abend eines jeden Überweisungslaufes geht dir eine PDF- sowie Excel-Abrechnung per E-Mail zu. Die Provisionsüberweisungen werden taggenau an die Bank weitergegeben. Bitte beachte den Mindestauszahlungsbetrag in Höhe von 50 Euro.
Wann werden die Courtagen bei einer Direktanbindung an mich abgerechnet?
Bei dieser Anbindungsform erhältst du die Abrechnungen direkt von der Gesellschaft. Unter den Sparten Kranken und Leben im jeweiligen Gesellschaftsportal kannst du deine Ansprechpartner einsehen. Gerne berät dich unsere Bestandsübertragung bezüglich Direktanbindung unter der +49 (0)89 15 88 15-190 oder direktanbindung@fondsfinanz.de
Wann rechnen die Gesellschaften an Fonds Finanz ab?
Jede Gesellschaft hat eigene Abrechnungsmodalitäten (nach Policierung, nach Versicherungsbeginn...). Mindestvoraussetzung ist auf jeden Fall immer die Policierung eines Vertrages. Auch die Abrechnungseingänge der Gesellschaften variieren von monatlich bis wöchentlich.
Du möchtest wissen, wie die derzeitigen Abrechnungszeiträume einer Gesellschaft sind? In unserem Gesellschaftsportal haben wir dies für die jeweilige Gesellschaft zusammengefasst.
Ab wann gilt eine Provision als überfällig?
Eine Provision gilt dann als überfällig, wenn das Datum der Police sowie der Versicherungsbeginn ca. 6 Wochen in der Vergangenheit liegen. Wenn diese genannten Punkte zutreffen, dann sende uns bitte unter Angabe der internen Vertragsnummer eine E-Mail an abrechnung@fondsfinanz.de
Hier der schnellste Weg für dich:
Meine Vertrag in der Beraterwelt auswählen. Wir werden uns schnellstmöglich reklamierend mit der Gesellschaft in Verbindung setzen und dich informieren.
Wie ist das mit den Stornogefahrmeldungen geregelt?
Wenn ein Kunde seine Beiträge nicht pünktlich an die Gesellschaften zahlt, erhältst du Stornogefahrmeldungen. Da wir nach derzeitigem Stand von keinem Versicherer eine Meldung erhalten, wann der Kunde sein Beitragskonto wieder ausgeglichen hat, gib uns bitte bei Verträgen mit ausstehender Provision einen kurzen Bescheid (per Mail an abrechnung@fondsfinanz.de), wenn die rückständigen Beiträge bezahlt wurden.
Informationen wie z. B. Mitteilung an Versicherer über Änderung der Bankverbindung, sendest du bitte an unsere Fachabteilungen (Liste der Fachabteilungen). Ein Provisionsanspruch ergibt sich erst durch die Beitragszahlung. Mit Erhalt deiner geprüften Nachricht, dass die überfälligen Beiträge bezahlt wurden, vergüten wir dir hieraus dann die Provision.
Um einen Vertragsstorno bei bereits abgerechneten Verträgen zu verhindern, bitten wir dich, die Stornogefahrmeldungen auch in deinem Interesse zeitnah zu bearbeiten. Eine Mitteilung an die Abrechnung bezüglich der Erledigung ist hier nicht notwendig.
Wie erfolgt der Abrechnungsversand?
An den Tagen unserer Überweisungsläufe (Dienstag und Freitag, bzw. DWS Abrechnung in der Mitte des Monats) erhältst du eine PDF-Abrechnung per Mail an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse.
Wie beantrage ich eine Bestprovision und wie ist der Ablauf?
Bitte sende deinen aktuellen Nachweis (Provisionsliste, Courtagevereinbarung, Courtageabrechnung) an bestprovision@fondsfinanz.de.
Wichtig! Bei Nachweisen für KV-Voll-Produkte muss der Nachweis nach dem 01.04.2012 ausgestellt sein. Bei Nachweis einer Courtageabrechnung darf diese nicht älter als sechs Monate sein.
Wir garantieren dir vollste Diskretion und möchten dich gerne vorab darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der individuellen und sensiblen Handhabung der Anfragen, die Bearbeitung der Best-Provisionen einige Tage in Anspruch nehmen kann. Wir bitten hierbei um dein Verständnis.
Nach positiver Prüfung werden wir deinen Courtagesatz anheben und dich umgehend darüber informieren. Den Courtagesatz kannst du unter deinem Konto unter Provisionen nachprüfen.
Bitte beachte, dass wir bereits abgerechnetes Geschäft nicht nachvergüten können.
Welche Grundregeln gibt es bei der Bestprovision zu beachten und wo gilt sie nicht?
Unser wichtigstes Anliegen ist es, dass sich unsere Partner zu keiner Zeit benachteiligt fühlen. Um dem gerecht zu werden, haben wir die Best-Provisionsgarantie eingeführt. Diese kann aber nur in bestimmten Sparten und unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
In den Sparten LV, PKV, DWS Riester und Geschlossene Fonds gilt die Best-Provision:
Voraussetzung sind vergleichbare Provisionsbestimmungen zwischen Fonds Finanz und dem Anbieter der höheren Provision.
Dabei spielen beispielsweise folgende Aspekte eine Rolle:
Diese und ggf. andere Aspekte werden in der Prüfung der Best-Provision berücksichtigt.
Bitte beachte, dass die Best-Provisionsgarantie für folgende Sparten nicht gelten kann:
Sollte es zwingende Vorgaben zur maximalen Provisionsweitergabe seitens einer Versicherungsgesellschaft geben oder in Einzelfällen mangelnde Wirtschaftlichkeit vorliegen, kann die Best-Provisionsgarantie nicht in Anspruch genommen werden.
Wie setzt sich die Bewertungssumme eines Vertrages zusammen und wo kann ich diese nachlesen?
Berechnungen der Bewertungssummen (BWS) werden durch die Gesellschaften anhand verschiedener Kriterien erstellt: Sparte, Tarif, Zahldauer, Faktor, Zahlweise des Kunden.
Ungefähre Richtwerte:
Angaben über Zusammensetzungen der Bewertungssummen sowie hilfreiche Bemerkungen kannst du unter deiner Verwaltung - Provisionen einsehen.
Wie wird bei Stornorückzahlungen verfahren?
Wird ein Vertrag innerhalb der Stornohaftungszeit storniert/reduziert, so erhältst du von uns eine Saldoabrechnung. Dieser Saldobetrag ist umgehend an uns zu überweisen oder wird mit kurzfristig zur Auszahlung stehendem Neugeschäft verrechnet. Bei jedem Storno tritt die Fonds Finanz in Vorleistung. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag nachträglich reaktiviert wird. Auch bei Beginnverlegungen wird die Courtage von der Gesellschaft wieder in Abzug gebracht. Eine neue Verprovisionierung erfolgt erst, wenn der Vertrag vom Kunden wieder bedient wird.
Wie lang sind die Stornohaftungszeiten der Gesellschaften?
Diese sind abhängig von Gesellschaft und Tarif. Als Orientierungshilfe:
Ausnahmen findest du unter: Provisionen in der Beraterwelt - Bemerkungen der einzelnen Tarife.
Gibt es Besonderheiten bei der Abrechnung von Eigenverträgen und was gilt als Eigenvertrag?
Wie jeder Pool und jede Gesellschaft behalten auch wir uns vor, Eigenverträge ratierlich über die Stornohaftungszeit an unsere Vermittler abzurechnen. Zu Eigenverträgen zählen Verträge für die eigene Person oder für Familienstand 1. Grades. Hierbei spielen mehrere objektive Fakten eine Rolle, ob wir unserem Vermittler diese Provision vordiskontiert oder ratierlich vergüten (z.B. Geschäftsentwicklung, Anzahl der Eigenverträge, Stornoquote). Dies sind Einzelfallentscheidungen, grundsätzlich ist die Fonds Finanz ein Pool der vordiskontierte Auszahlungen befürwortet.
Wo kann ich meine Provisionen einsehen?
Beraterwelt - Provisionen
Wann werden die ratierlichen Abrechnungen erstellt?
Die ratierlichen Vergütungen werden einmal monatlich, rückwirkend, jeweils um den 10. eines Monats erstellt und angewiesen. Diese Regelung betrifft alle ratierlichen Auszahlungen, unerheblich von der vereinbarten Laufzeit und der Anzahl der Raten. Berücksichtigt werden dabei jeweils alle Verträge, deren Abrechnung an Fonds Finanz bis zum 20. des Vormonats erfolgt sind. Grundsätzlich erfordert die Auszahlung der einzelnen Raten ein ausgeglichenes Beitragskonto. Bei abweichenden Regelungen erfolgt ein gesonderter, schriftlicher Bescheid.
Beispiele:
Die Abrechnungsmodalitäten aller Gesellschaften stehen für dich auf unserer Plattform bereit. Diese findest du im Gesellschaftsportal – unter Abrechnungsinfos.
Du hast Fragen zur Best-Provisionsgarantie oder unserer Abrechnung?
Hallo, ich bin Miriam, Key Account Managerin und Finalistin Jungmakler Award.
Melde dich gerne, meine Kollegen und ich helfen dir weiter!