Aktion: Makler werben Investmentmakler
Wenn sich aufgrund deiner Empfehlung Investmentmakler neu bei uns anbinden, erhältst du attraktive einmalige Vergütungen. Sichere dir bis zu 20.000 Euro pro geworbenem Makler!
Du kennst einen Investmentvermittler, der seinen Bestand bislang noch nicht über die Fonds Finanz abwickelt? Dann bringe ihn zu uns und freue dich auf eine attraktive Geldprämie! Als Partner der Fonds Finanz erhältst du pro Million Euro an neu geworbenem Investmentfondsbestand eine einmalige Prämie von 500 Euro. Maximal kannst du dir so 20.000 Euro pro erfolgreicher Empfehlung sichern. Die Anzahl an Maklern, die du für die Fonds Finanz werben kannst, ist nicht beschränkt.
Das muss der neu angeworbene Makler mitbringen:
Das musst du mitbringen:
Bitte beachte: Diese Stichpunkte sind eine vereinfachte Zusammenfassung. Es gelten immer unsere vollständigen Aktionsbedingungen.
20.000 Euro Geldprämie sichern!
Nutze dein Netzwerk und sichere dir deine Prämie! So wird sie berechnet: Als Partner der Fonds Finanz erhältst du pro Million Euro an neu geworbenem Investmentfondsbestand eine einmalige Prämie von 500 Euro. Maximal wirst du so mit 20.000 Euro pro geworbenem Makler belohnt!
Nicht verpassen!
Schnell sein lohnt sich: Die Aktion ist zeitlich begrenzt und gilt nur vom 15. Mai 2023 bis einschließlich 15. Juli 2023. Das ausgefüllte und unterschriebene Werbungsformular und die unterschriebenen Aktionsbedingungen müssen somit in diesem Zeitraum bei uns eingereicht werden.
Außerdem muss die Übertragung des Investmentfondsbestands zur Fonds Finanz spätestens am 29. Dezember 2023 erfolgt sein.
Nicht lange zögern, gleich mitmachen! Denn die Aktion ist zeitlich begrenzt und gilt nur bis einschließlich 15. Juli 2023. Und so funktionierts.
Lade das Werbungsformular sowie die Aktionsbedingungen herunter.
Werbungsformular
Aktionsbedingungen
Unterschreibe die Aktionsbedingungen und fülle das Werbungsformular gemeinsam mit dem interessierten Makler aus.
Sende das Werbungsformular und die Aktionsbedingungen per E-Mail an investment@fondsfinanz.de
Hier erhältst du Antwort auf Fragen, die uns häufig erreichen.
Was zählt als Investmentfondsbestand?
Es zählen alle Bestände in Investmentfonds, mit Ausnahme von DWS-Altersvorsorgebeständen, Multi-Invest-Beständen und über Vermögensverwaltungen gehaltene Bestände.
Was gilt als Anbindung bei der Fonds Finanz?
Übertragen ist der Investmentfondsbestand, wenn er über die Fonds Finanz bei einer an sie angeschlossenen Depotbank verwahrt wird.
Kann ich auch ganze Vertriebe oder Strukturen werben?
Nein, eine Anwerbung von Vertrieben, Maklerverbünden oder vergleichbaren Strukturen und deren Investmentbeständen wird ausdrücklich nicht vergütet. Außerdem gilt eine Sperrfrist: Geworbene Vermittler werden bis zum 31. Dezember 2026 weder in eine vorhandene Struktur des werbenden Vermittlers noch in die Struktur eines anderen an die Fonds Finanz angebundenen Vermittlers geschlüsselt.
Wie wird die Höhe der Prämie bestimmt?
Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Wert des übertragenen Investmentfondsbestands am Bewertungsstichtag, dem 29. Dezember 2023. Der Investmentfondsbestand muss ein Mindestvolumen von 2 Mio. Euro aufweisen. Sofern der Wert darunterliegt, besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Vergütung.
Der Vergütungswert beträgt 500 Euro netto je 1 Mio. Euro Depotwert am Bewertungsstichtag, die Vergütung maximal jedoch 20.000 Euro netto je geworbenem Vermittler.
Der Vergütungswert von 500 Euro netto und damit auch die Vergütung selbst wird zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % bezahlt. Für die Versteuerung der Vergütung ist der werbende Vermittler selbst verantwortlich.
Wann bekomme ich meine Prämie?
Die Auszahlung der Vergütung erfolgt bis spätestens 29. Februar 2024.
Gibt es einen Mindestbestand für die Aktion?
Der Investmentfondsbestand muss am Bewertungsstichtag, den 29. Dezember 2023, ein Mindestvolumen von 2 Mio. Euro aufweisen. Sofern der Wert darunterliegt, besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Vergütung.
Können auch bereits an die Fonds Finanz angebundene Vermittler geworben werden?
Ja, aber mit einer wichtigen Bedingung: Gewertet werden auch Bestandsübertragungen von Investmentfondsbeständen von bereits an die Fonds Finanz angebundenen Vermittlern, wenn diese vor Beginn des Aktionszeitraumes keinen Investmentfondsbestand bei der Fonds Finanz hatten.
Ist die Prämie umsatzsteuerpflichtig?
Ja. Die Vergütung wird zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % bezahlt. Für die Versteuerung der Vergütung ist der werbende Vermittler selbst verantwortlich. Solltest du unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dann teile uns das bitte rechtzeitig per E-Mail an investment@fondsfinanz.de mit, damit wir dies bei der Auszahlung berücksichtigen können.
Wie funktioniert die Prämie, wenn ich Kleinunternehmer bin?
Solltest du unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dann teile uns das bitte rechtzeitig per E-Mail an investment@fondsfinanz.de mit, damit wir dies bei der Auszahlung berücksichtigen können. Wenn dein Jahresumsatz inklusive der Prämie unter die Kleinunternehmerregelung fällt, musst du auf die Prämie keine Umsatzsteuer zahlen.
Du hast Fragen rund um die Aktion „Makler werben Investmentmakler"? Wir sind das Team Investment. Melde dich gerne bei uns, wir helfen dir weiter!